Die KfZ-Steuer auf
Erdgasfahrzeuge wird wie für Benzinfahrzeuge berechnet und richtet
sich nach den
Abgasemissionen, siehe auch Euro-Norm-Einstufung.
Der Mineralölsteueranteil auf
Erdgas als Kraftstoff ist bis zum Jahr 2020 eingefroren. Während
dieser Steueranteil bei Benzin und Diesel immer weiter steigt, wird
der Abstand zum Erdgas in den nächsten Jahren immer größer werden
- und Erdgas damit immer günstiger:
Quelle: www.erdgasfahrzeuge.de
Versicherung
Als bisher einziges Versicherungsunternehmen bietet
Gerling einen speziellen Umweltrabatt für Erdgasfahrzeuge an. Sprechen Sie aber auch
mit Ihrem Versicherer - häufig ist noch Verhandlungsspielraum vorhanden.
Euro-Norm Einstufung
Fast alle serienmäßigen Erdgas-PKW sind in D4 /
EURO 3 bis EURO 4 eingestuft, das bringt Steuervorteile bis zu 300
€. Bei nachträglicher Umrüstung ist jedoch Vorsicht geboten: Die
Einstufung in eine günstige Schadstoffklasse kann verloren gehen,
wenn kein Abnahmegutachten für das umgerüstete Fahrzeug vorliegt.
Künftig müssen gemäß EU-Richtlinie 1999/94/EG beim
Verkauf von Neuwagen zusätzlich zu den Angaben über den Kraftstoffverbrauch
auch Angaben über die CO2-Emissionen (Gramm je Kilometer) gemacht werden (Pkw-EnVKV).
Fahrzeug-Kennzeichnung
Um Erdgasfahrzeuge kenntlich zu machen, ist das
Anbringen eines entsprechenden Aufklebers (CNG-Zeichen nach EC 110) in der Diskussion:
Bisher ist es noch keine Pflicht, Erdgasfahrzeuge
so zu kennzeichnen, wird aber möglicherweise bald obligatorisch.