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Steuer

Die KfZ-Steuer auf Erdgasfahrzeuge wird wie für Benzinfahrzeuge berechnet und richtet sich nach den Abgasemissionen, siehe auch Euro-Norm-Einstufung.
Der Mineralölsteueranteil auf Erdgas als Kraftstoff ist bis zum Jahr 2020 eingefroren. Während dieser Steueranteil bei Benzin und Diesel immer weiter steigt, wird der Abstand zum Erdgas in den nächsten Jahren immer größer werden - und Erdgas damit immer günstiger:
Kraftstoffverbrauchssteuer umgerechnet auf den Heizwert von 1 Liter Diesel
Quelle: www.erdgasfahrzeuge.de
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Versicherung
Als bisher einziges Versicherungsunternehmen bietet Gerling einen speziellen Umweltrabatt für Erdgasfahrzeuge an. Sprechen Sie aber auch mit Ihrem Versicherer - häufig ist noch Verhandlungsspielraum vorhanden.
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Euro-Norm Einstufung
Fast alle serienmäßigen Erdgas-PKW sind in D4 / EURO 3 bis EURO 4 eingestuft, das bringt Steuervorteile bis zu 300 €. Bei nachträglicher Umrüstung ist jedoch Vorsicht geboten: Die Einstufung in eine günstige Schadstoffklasse kann verloren gehen, wenn kein Abnahmegutachten für das umgerüstete Fahrzeug vorliegt.
Künftig müssen gemäß EU-Richtlinie 1999/94/EG beim Verkauf von Neuwagen zusätzlich zu den Angaben über den Kraftstoffverbrauch auch Angaben über die CO2-Emissionen (Gramm je Kilometer) gemacht werden (Pkw-EnVKV).
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Fahrzeug-Kennzeichnung
Um Erdgasfahrzeuge kenntlich zu machen, ist das Anbringen eines entsprechenden Aufklebers (CNG-Zeichen nach EC 110) in der Diskussion:
Bisher ist es noch keine Pflicht, Erdgasfahrzeuge so zu kennzeichnen, wird aber möglicherweise bald obligatorisch.
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